Anstiftung (Deutschland)

Die Anstiftung ist ein Institut des Strafrechtes Deutschlands. Demnach wird als Anstifter gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt (§ 26 StGB). Die Anstiftung ist neben der Beihilfe (§ 27 StGB) eine Form der Teilnahme an einer Straftat.

Der Strafgrund für die Anstiftung ist nach herrschender Meinung die Verursachung einer Rechtsgutsverletzung/-gefährdung,[1] nicht[2] die Verstrickung eines anderen in Schuld und Unrecht.

  1. Wolfgang Joecks/Jörg Scheinfeld, in: Münchener Kommentar zum StGB, 4. Auflage 2020, Vor § 26 Randnummer (Rn.) 16.
  2. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Arnd Koch/Katrin Wirth.

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